Der Verein stellt sich vor

Ende des 19. Jahrhunderts setzte der Niedergang der Montanindustrie im Oberharz ein. Die Menschen mußten sich zunehmend andere Erwerbsquellen suchen. Was lag da näher, im aufstrebenden Kaiserreich den bessergestellten Menschen aus der Stadt die gesunde Luft und schöne Natur in und rund um Altenau für die Sommerfrische zu empfehlen. 

Der Fremdenverkehr, heute sagen wir „Tourismus“ dazu, war geboren. In den goldenen Jahren der Weimarer Republik sorgte dann auch der immer belieb-ter werdende Skisport für Gäste im Winter.

Damals wie heute erwarten wir als Gäste in unseren Urlaubsdomizilen ein für das Auge schönes Ortsbild sowie eine einladende Infrastruktur. Geblieben ist aber auch, daß die öffentliche Hand dafür lediglich das Grundgerüst bereit-stellen kann. Alles darüber hinausgehende liegt in der Hand interessierter Bürger. So war und ist es auch in Altenau.

Nachdem mehrere Anläufe wiederholt kriegsbedingt zum erliegen kamen, griffen Bürger unserer Heimatstadt die Sache erneut auf. Nur in der Ge-meinschaft kann ein über das Grundgerüst hinaus für das Auge schönes Orts-bild sowie eine einladende Infrastruktur erreicht werden. So kam es dann im Jahre 1953 zur Gründung des Verkehrsvereins Altenau/Oberharz e.V., der am 11.02.54 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld einge-tragen wurde.

Der heutige Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder und touristischer Belange, die Förderung des Heimatgedankens sowie die Förderung der Kultur-, Natur-, Landschafts- und Denkmalpflege im Sinne einer ganzheitlichen Tourismus-  und Ortsförderung. Kurz gesagt: Wir schaff-en mehr Lebensqualität für unsere Bürger & Gäste.

Dabei ist unser Verkehrsverein selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirt-schaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die vereinnahmten Mittel dürfen nur entsprechend der Zielsetzung der Vereinssatzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zu-wendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch eine unver-hältnismäßig hohe Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung oder durch Aus-gaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Der Zweck des Vereines besteht vornehmlich darin, die Lebensqualität unserer Heimat zu verbessern. Darüber hinaus will der Verein zur Erhöhung des Bekannt-heitsgrades beitragen.

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